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M&A Versicherung<br /> | M&A Versicherung<br /> | ||
Der M & A – Baustein erweitert die Vermögensschadenhaftpflicht für den Tätigkeitsbereich Mergers & Acquisitions für den Unternehmensberater. Der Begriff M & A wird von den Versicherungsgesellschaften verwendet bei | |||
* der Beratung | |||
* der Vermittlung | |||
* der Strukturierung | |||
* und der Steuerung | |||
von Prozessen im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Abwicklung bei | |||
* beim Verkauf und Kauf von Unternehmen und Unternehmensteilen | |||
* der Unternehmensnachfolge | |||
* der Ermittlung des Kapitalbedarfs | |||
* der Entwicklung von Finanzierungskonzepten | |||
* der Kapitalbeschaffung | |||
* der Bewertung von industriellen und gewerblichen Liegenschaften | |||
* der Verschmelzung von Unternehmen | |||
* sonstigen Beteiligungen und Bilanzaktiva | |||
* der Aufbereitung von Unternehmensdaten und Unternehmensfakten in Expertisen, Memoranden, Teasern, die von Auftraggebern oder Dritten geliefert werden | |||
* der Durchführung und Begleitung von Due Diligence Prüfungen und die Erstellung und damit im Zusammenhang stehenden Berichten und Reports | |||
Es besteht auch Versicherungsschutz für die Bewertung und Analyse von Unternehmen und Unternehmensteilen. | |||
'''Ausschlüsse vom Versicherungsschutz''' | |||
Kein Versicherungsschutz aus dem Baustein M & A besteht für Ansprüche | |||
* wegen unvollständigen oder unrichtigen Emmisions-Prospekten | |||
* wegen Steuer- oder Rechtsberatung | |||
'''Versicherungssummen und Selbstbeteiligung''' | |||
Die Versicherungssumme und die Selbstbeteiligung für den Baustein M & A entspricht der Versicherungssumme der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Die Selbstbeteiligung beträgt im Regelfall 100 Euro je Schadensfall. | |||