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Unabhängig von der Art des Vereins ist es ratsam die nachfolgenden Personengruppen in den Versicherungsschutz der Vereinshaftpflichtversicherung einzuschließen: | |||
* Mitglieder des Vorstands | |||
* sämtliche Vereinsmitglieder bei der Ausübung von Tätigkeiten zu Vereinszwecken | |||
* Angestellt und Arbeiter des Vereins, auch wenn diese nicht Vereinsmitglied sind | |||