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Bezieht der Versicherte eine Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung und eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, so darf die Summe dieser Renten einen bestimmten Höchstbetrag nicht übersteigen. | Bezieht der Versicherte eine Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung und eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, so darf die Summe dieser Renten einen bestimmten Höchstbetrag nicht übersteigen. | ||
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