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Die intensivierte Nachsorge muss innerhalb von drei Monaten nach dem Ende der Rehabilitationsmaßenahme begonnen werden und spätestens nach einem Jahr abgeschlossen sein. | Die intensivierte Nachsorge muss innerhalb von drei Monaten nach dem Ende der Rehabilitationsmaßenahme begonnen werden und spätestens nach einem Jahr abgeschlossen sein. | ||
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