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* ''' | * '''Vorvertragliche Obliegenheiten''' | ||
Zu den vorvertraglichen Obliegenheiten zählt die Auskunftspflicht. Der Versicherungsnehmer | Zu den vorvertraglichen Obliegenheiten zählt die Auskunftspflicht. Der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person hat alle die im Antrag gestellten Fragen nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten. | ||
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* '''Obliegenheiten Anzeigepflicht''' | * '''Obliegenheiten Anzeigepflicht''' | ||
- Der Abschluss einer weiteren Krankenversicherung, wie auch Krankenhaus-, und Krankentagegeldversicherung ist dem Versicherer unverzüglich | - Der Abschluss einer weiteren Krankenversicherung, wie auch Krankenhaus-, und Krankentagegeldversicherung ist dem Versicherer unverzüglich bekannt zu geben.<br /> | ||
- Eine weitere Krankenhaustagegeldversicherung darf nur mit Einwilligung des Versicherers abgeschlossen werden.<br /> | - Eine weitere Krankenhaustagegeldversicherung darf nur mit Einwilligung des Versicherers abgeschlossen werden.<br /> | ||
- Eine berufliche Veränderung der versicherten Person kann es mit sich bringen, dass bei der Krankentagegeldversicherung eine Neueinstufung in eine andere Gefahrenklasse erforderlich wird. Berufliche Veränderungen sind daher ebenfalls anzuzeigen.<br /> | - Eine berufliche Veränderung der versicherten Person kann es mit sich bringen, dass bei der Krankentagegeldversicherung eine Neueinstufung in eine andere Gefahrenklasse erforderlich wird. Berufliche Veränderungen sind daher ebenfalls anzuzeigen.<br /> |