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Alle notwendigen Heilbehandlungen die im Zusammenhang einer Schwangerschaft und einer Entbindung stehen, gelten als Versicherungsfall. | Alle notwendigen Heilbehandlungen die im Zusammenhang einer Schwangerschaft und einer Entbindung stehen, gelten als Versicherungsfall. | ||
Dazu zählen auch die zur Früherkennung eingeführten gesetzlichen Vorsorgeprogramme, Untersuchungen.<br /> | |||