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Krankenversicherung private, Wechsel PKV zur GKV: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Änderung des Berufsstatus kann den Wechsel von der PKV in die GKV ermöglichen.
Die Änderung des Berufsstatus kann den Wechsel von der PKV in die GKV ermöglichen.


Privat versicherte '''Studenten''' bleiben während der Dauer des kompletten Studiums privatversichert. Wird ein Arbeitsverhältnis aufgenommen werden Studenten wieder versicherungspflichtig und ein Wechsel von der PKV zur GKV ist möglich.
Privat versicherte '''Studenten''' bleiben während der Dauer des kompletten Studiums privatversichert. Wird ein Arbeitsverhältnis aufgenommen, werden Studenten wieder versicherungspflichtig und ein Wechsel von der PKV zur GKV ist möglich.


Privat versicherte '''Berufsanfänger''' werden mit der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages versicherungspflichtig. Die sofortige Rückkehr in die GKV ist möglich, auch wenn das Jahresbruttogehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegen wird. Hintergrund hierfür ist, dass das Einkommen mindestens 12 Monate lang über der o.g. Grenze lag.
Privat versicherte '''Berufsanfänger''' müssen/können wieder in die GKV wechseln. Liegt das vereinbarte Gehalt unter der Versicherungspflichtgrenze, dann tritt mit der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages die Versicherungspflicht in der GKV ein. Ein Wechsel von der PKV  zur GKV (als freiwilliges Mitglied) ist für Berufseinsteiger aber selbst dann möglich, wenn mit der Beschäftigung das Gehalt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegen wird.  


Bei '''Selbständigen''' ist der Wechsel von der PKV in die GKV nur unter den nachfolgenden Voraussetzungen möglich:
Bei '''Selbständigen''' ist der Wechsel von der PKV in die GKV nur unter den nachfolgenden Voraussetzungen möglich:
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* eine Beschäftigung auf Mini-Job-Basis wird ausgeführt. Die Mitversicherung in der Familienversicherung ist zu prüfen.
* eine Beschäftigung auf Mini-Job-Basis wird ausgeführt. Die Mitversicherung in der Familienversicherung ist zu prüfen.


Zuletzt privat versicherte '''Arbeitslose''' werden durch das Arbeitsamt gesetzliche krankenversichert, vorausgesetzt sie beziehen Arbeitslosengeld I. Wird jedoch Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bezogen, bleiben sie weiterhin private krankenversichert.
Zuletzt privat versicherte '''Arbeitslose''' werden durch das Arbeitsamt gesetzlich krankenversichert, vorausgesetzt sie beziehen Arbeitslosengeld I. Wird jedoch Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bezogen, bleiben sie weiterhin private krankenversichert.


Privatversicherte, die in die '''Rente''' gehen, sind im Regelfall an die Private Krankenversicherung gebunden. Liegt eine mindestens 24 monatige Mitgliedschaft einer gesetzlichen Krankenversicherung innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Renteneintritt vor, so ist die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung für Rentner (KVdR) möglich.
Privatversicherte, die in die '''Rente''' gehen, sind im Regelfall an die Private Krankenversicherung gebunden. Liegt eine mindestens 24 monatige Mitgliedschaft einer gesetzlichen Krankenversicherung innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Renteneintritt vor, so ist die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung für Rentner (KVdR) möglich.
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