Anonym

Experimentier- und Erprobungsklausel: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(4 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:




Diese Ausschlussklausel führt zur Leistungsfreiheit des Versicherers:
'''Diese Ausschlussklausel führt zur Leistungsfreiheit des Versicherers:'''<br />


«Nicht versichert sind Ansprüche, die daraus resultieren, dass Produkte und Leistungen, deren Verwendung oder Wirkung im Hinblick auf den konkreten Verwendungszweck nicht ausreichend – z.B. nicht dem Stand der Technik gemäß oder bei Software ohne übliche und angemessene Programmtests oder sonstiger Weise – erprobt waren.»<br />
«Nicht versichert sind Ansprüche, die daraus resultieren, dass Produkte und Leistungen, deren Verwendung oder Wirkung im Hinblick auf den konkreten Verwendungszweck nicht ausreichend – z.B. nicht dem Stand der Technik gemäß oder bei Software ohne übliche und angemessene Programmtests oder sonstiger Weise – erprobt waren.»<br />
Zeile 9: Zeile 9:
"ausgeschlossen sind Schäden, die durch Mehraufwand hätten vermieden werden können.»
"ausgeschlossen sind Schäden, die durch Mehraufwand hätten vermieden werden können.»


Diese Klausel wird recht oft in Versicherungsverträgen für IT-Dienstleister verwandt. Diese Klauseln können zu erheblichen Problemen führen.
⚠️ Diese Klausel wird recht oft in Versicherungsverträgen für IT-Dienstleister verwandt. Diese Klauseln können für den Versicherungsnehmer zu erheblichen Problemen führen.
 
 
 
[[Informationssystem Versicherung allgemein | Alle Einträge zur '''Versicherung allgemein''' anzeigen]]                                          [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü | zur '''Hauptseite''']]
 
 
<center>{{BimpimV02}}
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
-.-.-.-
[[Category:Versicherung_Allgemein]][[Category:BIM]][[Category:PIM]]
45.224

Bearbeitungen