Anonym

Krankenversicherung private, freie Arztwahl: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Die Seite wurde neu angelegt: „Krankenversicherung private, Freie Arztwahl<br /> Nach § 76 SGB V besteht die freie Arztwahl, d.h. Der Patient entscheidet selbst, zu welchem niedergelassene…“
(Die Seite wurde neu angelegt: „Krankenversicherung private, Freie Arztwahl<br /> Nach § 76 SGB V besteht die freie Arztwahl, d.h. Der Patient entscheidet selbst, zu welchem niedergelassene…“)
(kein Unterschied)