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Bausparen, Förderung: Unterschied zwischen den Versionen

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Bausparen wird vom Staat gefördert. Wer einen Bausparvertrag abschließt, kann folgende staatliche Zuschüsse beantragen:
Bausparen wird vom Staat gefördert. Wer einen Bausparvertrag abschließt, kann folgende staatliche Zuschüsse beantragen:<br />
* die Arbeitnehmersparzulage, falls vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag eingezahlt werden.
 
* '''die Arbeitnehmersparzulage''',
falls vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag eingezahlt werden.
  Einkommensgrenzen: Singles {{#var:14.36}} €, Ehepaare {{#var:14.37}} € zu versteuerndes Jahreseinkommen
  Einkommensgrenzen: Singles {{#var:14.36}} €, Ehepaare {{#var:14.37}} € zu versteuerndes Jahreseinkommen
  maximale Förderung: Singles {{#var:14.42}} €, Ehepaare {{#var:14.43}} € pro Jahr
  maximale Förderung: Singles {{#var:14.42}} €, Ehepaare {{#var:14.43}} € pro Jahr<br />
* die Wohnungsbauprämie  
 
* '''die Wohnungsbauprämie''' <br />
  Einkommensgrenzen: Singles {{#var:14.4}} €, Ehepaare {{#var:14.5}} € zu versteuerndes Jahreseinkommen
  Einkommensgrenzen: Singles {{#var:14.4}} €, Ehepaare {{#var:14.5}} € zu versteuerndes Jahreseinkommen
  maximale Förderung: Singles {{#var:14.44}} €, Ehepaare {{#var:14.45}} € pro Jahr
  maximale Förderung: Singles {{#var:14.44}} €, Ehepaare {{#var:14.45}} € pro Jahr<br />
* Förderungen im Zusammenhang mit einem Wohn-Riester-Vertrag
 
  keine Einkommensgrenze
* Förderungen im Zusammenhang mit einem '''Wohn-Riester-Vertrag'''<br />
maximale Förderung: {{#var:18.1}} € im Jahr, sowie {{#var:18.2}} € für jedes kindergeldberechtigte Kind, das bis 2008 geboren wurde, {{#var:18.3}} € für  jedes nach 2008 geborene Kind
  keine Einkommensgrenze, maximale Förderung: {{#var:18.1}} € im Jahr, sowie {{#var:18.2}} € für jedes kindergeldberechtigte Kind, das bis 2008 geboren wurde, {{#var:18.3}} € für  jedes nach 2008 geborene Kind
  Zudem können Beiträge zum Wohn-Riester-Vertrag von maximal {{#var:18.5}} € in der Steuererklärung als Sonderausgaben angesetzt werden.
  Zudem können Beiträge zum Wohn-Riester-Vertrag von maximal {{#var:18.5}} € in der Steuererklärung als Sonderausgaben angesetzt werden.


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