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Bausparen wird vom Staat gefördert. | Bausparen wird vom Staat gefördert. Folgende staatliche Zuschüsse können beantragt werden:<br /> | ||
* '''die Arbeitnehmersparzulage''', | * '''die Arbeitnehmersparzulage''', | ||
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* Förderungen im Zusammenhang mit einem '''Wohn-Riester-Vertrag'''<br /> | * Förderungen im Zusammenhang mit einem '''Wohn-Riester-Vertrag'''<br /> | ||
keine Einkommensgrenze, maximale Förderung: {{#var:18.1}} € im Jahr, sowie {{#var:18.2}} € für jedes kindergeldberechtigte Kind, das bis 2008 geboren wurde, {{#var:18.3}} € für jedes nach 2008 geborene Kind. Zudem können Beiträge zum Wohn-Riester-Vertrag von maximal {{#var:18.5}} € in der Steuererklärung als Sonderausgaben angesetzt werden. | |||