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Die private Arbeitslosenversicherung kann nur von sozialversicherungspflichtigen Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, abgeschlossen werden. Für Selbständige gibt es eine solche Versicherung nicht.<br /> | '''Die private Arbeitslosenversicherung kann nur von sozialversicherungspflichtigen Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, abgeschlossen werden. Für Selbständige gibt es eine solche Versicherung nicht'''.<br /> | ||
Die private Arbeitslosenversicherung sichert die Nettolücke beim Bezug vom gesetzlichen Arbeitslosigkeit ab. Die Absicherungshöhe kann je nach Nettolücke mit einem monatlichen Betrag zwischen 100 Euro bis 1.000 Euro gewählt werden. Maximal in Höhe der Nettolücke. | Die private Arbeitslosenversicherung sichert die Nettolücke beim Bezug vom gesetzlichen Arbeitslosigkeit ab. Die Absicherungshöhe kann je nach Nettolücke mit einem monatlichen Betrag zwischen 100 Euro bis 1.000 Euro gewählt werden. Maximal in Höhe der Nettolücke. |