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'''Ab 2020 erhöht sich die Grenze von 17.500 € auf 22.000 €.''' | '''Ab 2020 erhöht sich die Grenze von 17.500 € auf 22.000 €.''' | ||
Ein Verzicht auf die Kleinunternehmer-Regelung ist jederzeit möglich, dann unterliegen die Leistungen der Regelbesteuerung. Die Umsatzsteuer muß ausgewiesen werden und an das Finanzamt abgeführt werden, der Vorsteuerabzug ist möglich. Bei Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung, ist man mindestens fünf Jahre an diese Entscheidung gebunden. | Ein Verzicht auf die Kleinunternehmer-Regelung ist jederzeit möglich, dann unterliegen die Leistungen der Regelbesteuerung. Die Umsatzsteuer muß ausgewiesen werden und an das Finanzamt abgeführt werden, der Vorsteuerabzug ist möglich. Bei Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung, ist man mindestens fünf Jahre an diese Entscheidung gebunden. | ||