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Gefälligkeitshandlungen sind unentgeltliche Hilfeleistungen. Bei Eintritt eines | Gefälligkeitshandlungen sind unentgeltliche Hilfeleistungen. Bei Eintritt eines Gefälligkeitsschadens besteht '''keine Schadenersatzpflicht des Helfers'''. | ||
Für Gefälligkeitsschäden besteht i.d.R. | Für Gefälligkeitsschäden besteht somit i.d.R. kein Versicherungsschutz. | ||
Das Risiko '''kann aber optional''', bis zu bestimmten Höchstsummen | Das Risiko '''kann aber optional''', bis zu bestimmten Höchstsummen als Deckungserweiterung, in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert werden.<br /> | ||
'''Präventiver Haftungsausschluss''' | |||
Durch die Vereinbarung eines präventiven Haftungsausschluss (formloses Schriftstück) zwischen Helfer und der Person der geholfen wird, befreit sich der Helfer von der Schadenersatzpflicht. | |||
Besteht für den Helfer eine Privathaftpflichtversicherung, muß auch diese nicht einspringen. | |||
Beispiele für Gefälligkeitshandlungen:<br /> | |||
'''Beispiele für Gefälligkeitshandlungen''':<br /> | |||
- beim Umzug helfen,<br /> | - beim Umzug helfen,<br /> |