45.224
Bearbeitungen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Gefälligkeitshandlungen sind unentgeltliche Hilfeleistungen. Bei Eintritt eines Gefälligkeitsschadens besteht '''keine Schadenersatzpflicht des Helfers'''. | Gefälligkeitshandlungen sind unentgeltliche Hilfeleistungen. Bei Eintritt eines Gefälligkeitsschadens besteht '''keine Schadenersatzpflicht des Helfers'''. | ||
Für Gefälligkeitsschäden besteht somit i.d.R. kein Versicherungsschutz. | Es besteht ein stillschweigender Haftungsausschluss. Für Gefälligkeitsschäden besteht somit i.d.R. kein Versicherungsschutz. | ||
Der Gefälligkeitsschaden '''kann aber optional''', bis zu bestimmten Höchstsummen als Deckungserweiterung, in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert werden.<br /> | |||
'''Präventiver Haftungsausschluss''' | '''Präventiver Haftungsausschluss''' |