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Nach § 229 SGB V sind Versorgungsbezüge '''der Rente vergleichbare Einnahmen''', soweit diese auf Grund einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit oder der Alters- und Hinterbliebenenversorgung dienen. | Nach § 229 SGB V sind Versorgungsbezüge '''der Rente vergleichbare Einnahmen''', soweit diese auf Grund einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit oder der Alters- und Hinterbliebenenversorgung dienen. | ||
Hierzu | Hierzu zählen Versorgungsbezüge | ||
- aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, einem Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften,<br /> | - aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, einem Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften,<br /> |