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Befreien lassen können sich außerdem Versicherte die Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld oder Elterngeld beziehen.<br /> | Befreien lassen können sich außerdem Versicherte die Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld oder Elterngeld beziehen.<br /> | ||
Seit Einführung des Gesundheitsfonds 2007 wurde der allgemeine Beitragssatz für die gesetzlichen Krankenkassen vereinheitlicht. Reicht der Beitrag zur Kostendeckung nicht aus, so können die gesetzlichen Krankenkassen einen Zusatzbeitrag verlangen. Im Jahr 2017 erhoben sämtliche Krankenkassen zum ersten Mal einen Zusatzbeitrag | Seit Einführung des Gesundheitsfonds 2007 wurde der allgemeine Beitragssatz für die gesetzlichen Krankenkassen vereinheitlicht. Reicht der Beitrag zur Kostendeckung nicht aus, so können die gesetzlichen Krankenkassen einen Zusatzbeitrag verlangen. Im Jahr 2017 erhoben sämtliche Krankenkassen zum ersten Mal einen Zusatzbeitrag. | ||
Im Jahr {{#var:aktuelles_Jahr}} | Im Jahr {{#var:aktuelles_Jahr}} beträgt der durchschnittliche Zusatzbeitrag {{#var:3.94}} %. | ||