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Werden nur noch in wenigen Ausnahmefällen von den gesetzlichen Kassen übernommen. | Werden nur noch in wenigen Ausnahmefällen von den gesetzlichen Kassen übernommen. | ||
* '''Zahnersatz''' | * '''Zahnersatz''' | ||
Durch die gesetzliche Festzuschussregelung liegt die Zuzahlung des Versicherten meistens über 50 % der tatsächlich anfallenden Kosten. Je besser die Zahnersatzversorgung umso höher der Kostenanteil.<br /> Siehe auch: [[Krankenversicherung gesetzliche, | Durch die gesetzliche Festzuschussregelung liegt die Zuzahlung des Versicherten meistens über 50 % der tatsächlich anfallenden Kosten. Je besser die Zahnersatzversorgung umso höher der Kostenanteil.<br /> Siehe auch: [[Krankenversicherung gesetzliche, Zahnersatz]] | ||