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Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) ermittelt aus der Beitragsbemessungsgrenze und dem Beitragssatz. | Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) ermittelt sich aus der Beitragsbemessungsgrenze und dem Beitragssatz. | ||
Die '''Beitragsbemessungsgrenze''' (BBG) ist der Höchstbetrag, bis zu dem Arbeitseinkommen und Arbeitsentgelt bei der Berechnung des Versicherungsbeitrages berücksichtigt wird. Für Einkommen, die oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen, wird kein Beitrag berechnet. | Die '''Beitragsbemessungsgrenze''' (BBG) ist der Höchstbetrag, bis zu dem Arbeitseinkommen und Arbeitsentgelt bei der Berechnung des Versicherungsbeitrages berücksichtigt wird. Für Einkommen, die oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen, wird kein Beitrag berechnet. |