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Krankenversicherung gesetzliche, Jahresverdienstgrenze: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Die Jahresverdienstgrenze (Rechengröße) regelt, ab welcher Höhe des jährlichen Arbeitseinkommens ein Arbeitnehmer von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr betroffen ist und in der Privaten Krankenversicherung aufgenommen werden kann.''' Zur Ermittlung des Jahresverdienstes wird das vertraglich vereinbarte Bruttojahresgehalt herangezogen. Falls ein Monatsgehalt vereinbart ist, wird das zwölffache des letzten Monatsgehaltes hochgerechnet. Zusätzlich werden Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und ähnliche Zuschläge bzw. Gratifikationen berücksichtigt. Nicht hinzugerechnet wird ein Minijob bis {{#var: 5.1}}  Euro.<br />     
⚠️ Vorab: die Jahresarbeitsverdienstgrenze (JAV) ist nicht identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze (BBG)<br />
 
'''Die Jahresverdienstgrenze (Rechengröße) regelt, ab welcher Höhe des jährlichen Arbeitseinkommens ein Arbeitnehmer von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr betroffen ist und in der Privaten Krankenversicherung aufgenommen werden kann.''' <br />
Zur Ermittlung des Jahresverdienstes wird das vertraglich vereinbarte Bruttojahresgehalt herangezogen. Falls ein Monatsgehalt vereinbart ist, wird das zwölffache des letzten Monatsgehaltes hochgerechnet. Zusätzlich werden Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und ähnliche Zuschläge bzw. Gratifikationen berücksichtigt. Nicht hinzugerechnet wird ein Minijob bis {{#var: 5.1}}  Euro.<br />     


Per Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird die Höhe der JAEG festgelegt, vgl. § 6 Abs. 6 SGB V.
Per Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird die Höhe der JAEG festgelegt, vgl. § 6 Abs. 6 SGB V.
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