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Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist eine '''Rechengröße des Sozialversicherungsrechtes''' und stellt den Höchstbetrag dar, der zur '''Berechnung des Beitrages''' der gesetzlichen Krankenversicherung herangezogen wird. Die Höhe der Beitragbemessungsgrenze wird '''jährlich neu festgelegt'''. Ausschlaggebender Faktor ist das Arbeitsentgelt des gesetzlich Versicherten. Für Einkommensanteile oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze sind keine Beiträge durch den gesetzlich Versicherten zu entrichten.<br /> | Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist eine '''Rechengröße des Sozialversicherungsrechtes''' und stellt den Höchstbetrag dar, der zur '''Berechnung des Beitrages''' der gesetzlichen Krankenversicherung herangezogen wird. Die Höhe der Beitragbemessungsgrenze wird '''jährlich neu festgelegt'''. Ausschlaggebender Faktor ist das Arbeitsentgelt des gesetzlich Versicherten. Für Einkommensanteile oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze sind keine Beiträge durch den gesetzlich Versicherten zu entrichten.<br /> | ||
Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt für das Jahr '''{{#var:aktuelles_Jahr}}''' monatlich: {{#var:2.3}} € oder jährlich: {{#var:2.2}} €. <br /> | Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt für das Jahr '''{{#var:aktuelles_Jahr}}''' monatlich: '''{{#var:2.3}} €''' oder jährlich: '''{{#var:2.2}} €'''. <br /> | ||