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Ehrenamtsversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Speziell die Regelungen für privates Engagement für Gemeindedienste unterscheiden sich zum Teil von Bundesland zu Bundesland.
Speziell die Regelungen für privates Engagement für Gemeindedienste unterscheiden sich zum Teil von Bundesland zu Bundesland.


EHRENAMTSTÄTIGKEIT KÜNDIGUNGSSCHUTZ
'''Träger der gesetzlichen Unfallversicherung'''
 
Da eine ehrenamtliche Tätigkeit kein Arbeitsverhältnis darstellt, besteht für den ehrenamtlich Tätigen kein Kündigungsschutz. Urteil vom April 2014 des Bundesarbeitsgerichtes.
 
TRÄGER DER GESETZLICHEN UNFALLVERSICHERUNG - EHRENAMTSVERSICHERUNG
 
sind die gewerblichen Berufs-, wie auch landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie die Versicherungsträger der öffentlichen Hand, z.B. Unfallkassen, Landesunfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände. Dies sind:
sind die gewerblichen Berufs-, wie auch landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie die Versicherungsträger der öffentlichen Hand, z.B. Unfallkassen, Landesunfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände. Dies sind:
ZUSTÄNDIGE TRÄGER


(DGUV) Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand: www.dguv.de
(DGUV) Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand: www.dguv.de


(SVLFG) Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau : www.svlfg.de
(SVLFG) Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau : www.svlfg.de
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