45.224
Bearbeitungen
Meier (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „ Der Arbeitgeber hat gegenüber seinen Arbeitnehmern eine Fürsorgepflicht. Diese ergibt sich aus den §§ 617 bis 619 BGB und stellt eine Nebenpflicht aus…“) |
(kein Unterschied)
|