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Bei Eintritt des Schadenfalls trägt normalerweise der Versicherungsnehmer die Beweislast, dass das Schadenereignis versichert ist. Anders verhält es sich bei der Allgefahrendeckung, Allriskpolice . '''Hier ist der Versicherer | Bei Eintritt des Schadenfalls trägt normalerweise der Versicherungsnehmer die Beweislast, dass das Schadenereignis versichert ist. Anders verhält es sich bei der Allgefahrendeckung, Allriskpolice . '''Hier ist der Versicherer den Beweis zu führen, dass der Schaden nicht ersatzpflichtig ist.''' | ||
⚠️ Diese Regelung der Allriskpolice ist für den Versicherungsnehmer besonders vorteilhaft. | ⚠️ Diese Regelung der Allriskpolice ist für den Versicherungsnehmer besonders vorteilhaft. | ||