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Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), oder Jahresverdienstgrenze, ist '''<big>nicht</big>''' identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze (BBG).<br /> | |||
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt aktuell jährlich | Die Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt aktuell jährlich | ||
'''Die Jahresverdienstgrenze (stellt eine Rechengröße dar) regelt, ab welcher Höhe des jährlichen Arbeitseinkommens ein Arbeitnehmer von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr betroffen ist und in der Privaten Krankenversicherung aufgenommen werden kann.''' <br /> | '''Die Jahresverdienstgrenze (stellt eine Rechengröße dar) regelt, ab welcher Höhe des jährlichen Arbeitseinkommens ein Arbeitnehmer von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr betroffen ist und in der Privaten Krankenversicherung aufgenommen werden kann.''' <br /> |