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Die gesetzliche Pflegeversicherung kann als Pflichtversicherung in der Krankenversicherung integriert oder als private Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Die gesetzliche Pflegeversicherung kann jedoch nicht einzeln gekündigt werden. | Die gesetzliche Pflegeversicherung kann als Pflichtversicherung in der Krankenversicherung integriert oder als private Zusatzversicherung abgeschlossen werden. '''Die gesetzliche Pflegeversicherung kann jedoch nicht einzeln gekündigt werden.''' | ||
Wird die gesetzliche Krankenversicherung gekündigt, so wird die dazugehörige gesetzliche Pflegeversicherung zum gleichen Termin automatisch aufgelöst. | Wird die gesetzliche Krankenversicherung gekündigt, so wird die dazugehörige gesetzliche Pflegeversicherung zum gleichen Termin automatisch aufgelöst. |