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Wurde mit einem Auftraggeber vereinbart, dass im Schadenfall eine bestimmte Summe bezahlt wird, wird dies als „pauschalierten Schadensersatz“ bezeichnet. | |||
Damit Ihre Versicherung diese Summe bezahlt, müssen Sie vorab das OK Ihres Versicherers für die Vereinbarung eines pauschalierten Schadensersatzes einholen | |||
und dies schriftlich in den besonderen Versicherungsbedingungen Ihrer Gewerbehaftpflicht festhalten. | |||