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Es muss nicht immer der schlimmste Fall sein, der den Abschluss einer Vermieterrechtsschutzversicherung rechtfertigen. Auch „kleinere“ Belange wie Streitigkeiten mit dem Mieter aufgrund von | Es muss nicht immer der schlimmste Fall sein, der den Abschluss einer Vermieterrechtsschutzversicherung rechtfertigen. Auch „kleinere“ Belange wie Streitigkeiten mit dem Mieter aufgrund von | ||
- Mieterhöhung <br /> | |||
- Nichtzahlung der monatlichen Miete<br /> | |||
- Nichtbeachtung der Nachtruhe / Ruhezeiten<br /> | |||
- usw.<br /> | |||
können den Vermieter dazu zwingen, anwaltlich gegen den Mieter vorzugehen. | können den Vermieter dazu zwingen, anwaltlich gegen den Mieter vorzugehen. | ||
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Im Rahmen der Vermieterrechtsschutzversicherung sind die nachfolgenden Rechtsbereiche im Regelfall beinhaltet. | Im Rahmen der Vermieterrechtsschutzversicherung sind die nachfolgenden Rechtsbereiche im Regelfall beinhaltet. | ||
- Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz<br /> | |||
- Steuerrechtsschutz <br /> | |||
- Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz<br />- | |||
- Strafrechtsschutz<br /> | |||
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht<br /> | |||
- Verwaltungsrechtsschutz<br /> | |||
- Rechtsschutz im Zusammenhang mit einmaligen Erschließungsabgaben und Anliegerabgaben - Rechtsschutz in Enteignungsverfahren<br /> | |||
- Rechtsschutz in Planfeststellungsverfahren<br /> | |||
- Rechtsschutz in Flurbereinigungsverfahren <br /> | |||
- Rechtsschutz für Opfer von Gewalttaten<br /> | |||
- Vorsorgerechtsschutz - Bauherrenrechtsschutz <br /> | |||