Kfz Versicherung, Winterreifenpflicht: Unterschied zwischen den Versionen
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, 07:30, 1. Okt. 2020
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| Es besteht eine situative Winterreifenpflicht | | Es besteht eine situative Winterreifenpflicht |
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| | | Gemäß § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) besteht die Pflicht bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte und Reifglätte mit Winterreifen zu fahren. |
| Zunächst gilt es klarzustellen, dass es nach § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) Pflicht ist, bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit Winterreifen zu fahren. Es handelt sich also nicht nur um eine bloße Empfehlung.
| | Ab welchem Datum Winterreifen zu nutzen sind, besteht nicht. Es besteht eine situative Winterreifenpflicht. |
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| Eine gesetzliche Regelung dazu, ab welchem Datum oder welchen Temperaturen man mit Winterreifen fahren muss, gibt es hingegen nicht. Eine Winterreifenpflicht besteht also nur bei winterlichen Straßenverhältnissen (situative Winterreifenpflicht).
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