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Als grobe Fahrlässigkeit wird ein Verhalten des Versicherten bezeichnet, das darauf zurück zu führen ist, dass '''die gebotene und eigentlich alltägliche Sorgfaltspflicht durch den Versicherten im besonderem Maße vernachlässigt wird.''' So die Beschreibung der groben Fahrlässigkeit durch den Gesetzgeber. Ist der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit des VN zurückzuführen, ist i.d.R. der Versicherer nicht leistungspflichtig, es sei denn der Vertrag enthält eine entsprechende Verzichtsklausel des Versicherers. | Als grobe Fahrlässigkeit wird ein Verhalten des Versicherten bezeichnet, das darauf zurück zu führen ist, dass '''die gebotene und eigentlich alltägliche Sorgfaltspflicht durch den Versicherten im besonderem Maße vernachlässigt wird.''' So die Beschreibung der groben Fahrlässigkeit durch den Gesetzgeber. Ist der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit des VN zurückzuführen, ist i.d.R. der Versicherer nicht leistungspflichtig, es sei denn der Vertrag enthält eine entsprechende Verzichtsklausel des Versicherers. | ||
⚠️ Diese Verzichtsklausel ist als Deckungserweiterung meistens mit versicherbar und sollte auch genutzt werden.<br /> | |||