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Als versicherte Personen gelten | |||
- der Versicherungsnehmer,<br /> | |||
- Ehepartner und der in häuslicher Gemeinschaft lebender Lebenspartner. Voraussetzung, namentliche Benennung im Vertrag.<br /> | |||
- Kinder, im selben Haushalt lebend. Hier sind von Versicherer zu Versicherer unterschiedliche Altersgrenzen zwischen 18 - 25 zu beachten.<br /> | |||
Die Mitversicherung der Kinder endet mit Eintritt in das Berufsleben. | |||
Sofern Sie eine Verkehrsrechtsschutz Versicherung haben, sind alle Fahrer des in der Rechtsschutzversicherung genannten Fahrzeuges eingeschlossen, die für die Nutzung des Fahrzeuges eine Erlaubnis haben | |||
Bei einer Singlerechtsschutz Versicherung, ist nur der Versicherungsnehmer und wie oben genannt die berechtigten Fahrer versichert (sofern Verkehrsrechtsschutz Versicherung abschlossen). | |||