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Wer die Beiträge für seine Rechtsschutzversicherung nicht zahlt, muss mit einer Kündigung rechnen. Der Versicherer muss den Versicherten zuvor schriftlich zur Zahlung aufgefordert haben. Außerdem muss die in der Mahnung genannte Frist verstrichen sein. | Wer die Beiträge für seine Rechtsschutzversicherung nicht zahlt, muss mit einer Kündigung rechnen. Der Versicherer muss den Versicherten zuvor schriftlich zur Zahlung aufgefordert haben. Außerdem muss die in der Mahnung genannte Frist verstrichen sein. | ||
Es kann schwierig werden, eine neue Rechtsschutzversicherung trotz Kündigung zu bekommen. Der potenzielle Versicherer wird sich erkundigen, wieso der ehemalige Anbieter gekündigt hat. Stellt sich zum Beispiel heraus, dass du ein besonders kostspieliger Kunde warst, lehnt er deinen Antrag unter Umständen ab. | |||