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Firmenrechtsschutzversicherung, Streitwert / Gegenstandswert: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Streitwert wird auch als Gegenstandswert bezeichnet. Dieser wird in einigen Standardfällen durch das Gesetz vorgegeben und lässt dem Anwalt und dem Gericht keinen Spielraum bei der Gebührenfestlegung.<br />
Der Streitwert wird auch als Gegenstandswert bezeichnet. Dieser wird in einigen Standardfällen durch das Gesetz vorgegeben und lässt dem Anwalt und dem Gericht keinen Spielraum bei der Gebührenfestlegung.<br />


Anhand des Streitwertes wird mittels einer Formel eine Gebührenstufe ermittelt. Die erste Gebührenstufe für Anwaltskosten liegt bei 45,00 € für Streitwerte von 0,00 bis 500,00 €. Je nach entfalteter Tätigkeit kann der Anwalt diese Gebührenstufe nun mit einem Faktor multiplizieren, der sich aus der Art der Tätigkeit ergibt. Für ein gerichtliches Mahnverfahren beträgt dieser Faktor z.B. 1,5; für eine Klage bereits 2,5. Dazu kommen noch andere Kosten für Porti, Telefonate und Mehrwertsteuer.
Der Streitwert dient zur Ermittlung der Gebührenstufet. Die erste Gebührenstufe für Anwaltskosten beträgt 45,00 € und gilt für Streitwerte bis 500,00 €. Je nach entfalteter Tätigkeit kann der Anwalt diese Gebührenstufe nun mit einem Faktor multiplizieren, der sich aus der Art der Tätigkeit ergibt. Für ein gerichtliches Mahnverfahren beträgt dieser Faktor z.B. 1,5; für eine Klage bereits 2,5. Dazu kommen noch andere Kosten für Porti, Telefonate und Mehrwertsteuer.




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