Anonym

Firmenrechtsschutzversicherung, Streitwert / Gegenstandswert: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 2: Zeile 2:
Der Streitwert wird auch als Gegenstandswert bezeichnet. Dieser wird in einigen Standardfällen durch das Gesetz vorgegeben und lässt dem Anwalt und dem Gericht keinen Spielraum bei der Gebührenfestlegung.<br />
Der Streitwert wird auch als Gegenstandswert bezeichnet. Dieser wird in einigen Standardfällen durch das Gesetz vorgegeben und lässt dem Anwalt und dem Gericht keinen Spielraum bei der Gebührenfestlegung.<br />


Der Streitwert dient zur Ermittlung der Gebührenstufet. Die erste Gebührenstufe für Anwaltskosten beträgt 45,00 € und gilt für Streitwerte bis 500,00 €. Je nach entfalteter Tätigkeit kann der Anwalt diese Gebührenstufe nun mit einem Faktor multiplizieren, der sich aus der Art der Tätigkeit ergibt. Für ein gerichtliches Mahnverfahren beträgt dieser Faktor z.B. 1,5; für eine Klage bereits 2,5. Dazu kommen noch andere Kosten für Porti, Telefonate und Mehrwertsteuer.
Der Streitwert dient zur Ermittlung der Gebührenstufet. Die erste Gebührenstufe für Anwaltskosten beträgt 45,00 € und gilt für Streitwerte bis 500,00 €. Je nach entfalteter Tätigkeit kann der Anwalt diese Gebührenstufe nun mit einem Faktor multiplizieren, der sich aus der Art der Tätigkeit ergibt. Für ein gerichtliches Mahnverfahren beträgt dieser Faktor z.B. 1,5; für eine Klage 2,5. Hinzu kommen noch die Kosten für Porti, Telefonate und der Mehrwertsteuer.




45.224

Bearbeitungen