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- Zeitpunkt der Kündigung – ist dieser nicht genau bekannt, sollte „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ gekündigt werden<br /> | - Zeitpunkt der Kündigung – ist dieser nicht genau bekannt, sollte „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ gekündigt werden<br /> | ||
- die Ergänzung „mit der Bitte um Kündigungsbestätigung“ sollte enthalten sein<br /> | - die Ergänzung „mit der Bitte um Kündigungsbestätigung“ sollte enthalten sein<br /> | ||
⚠️ Das ein Versicherungsvertrag beendet ist, auch wenn die Versicherungsgesellschaft die Kündigung des Versicherungsnehmers nicht bestätigt, hat der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig in einem Hinweisbeschluss vom 02. September 2019 deutlich gemacht (Az. 11 U 103/18).<br /> | ⚠️ Das ein Versicherungsvertrag beendet ist, auch wenn die Versicherungsgesellschaft die Kündigung des Versicherungsnehmers nicht bestätigt, hat der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig in einem Hinweisbeschluss vom 02. September 2019 deutlich gemacht (Az. 11 U 103/18).<br /> |