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Ein- und auch mehrjährige Verträge sind jeweils zum Ablauf des Versicherungsjahres kündbar. Hierbei ist eine '''Frist von drei Monaten''' einzuhalten.<br /> | Ein- und auch mehrjährige Verträge sind jeweils zum Ablauf des Versicherungsjahres kündbar. Hierbei ist eine '''Frist von drei Monaten''' einzuhalten.<br /> | ||
* '''Außerordentliche Kündigung, Anlass Beitragserhöhung,''' <br /> | * '''Außerordentliche Kündigung, Anlass Beitragserhöhung,''' <br /> | ||
Bei Vertragsabschluss vor dem 01-01-1991 muss die Prämienerhöhung mindestens 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr betragen.(oder 20% in den letzten 3 Jahren betragen haben)<br /> | Bei Vertragsabschluss vor dem 01-01-1991 muss die Prämienerhöhung mindestens 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr betragen.(oder 20% in den letzten 3 Jahren betragen haben)<br /> | ||
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Vertragsabschluss ab 25-06-1994<br /> | Vertragsabschluss ab 25-06-1994<br /> | ||
Der Vertrag kann nach jeder Beitragserhöhung aufgekündigt werden. '''Bei einer außerordentlichen Kündigung beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat.'''<br /> | Der Vertrag kann nach jeder Beitragserhöhung aufgekündigt werden. '''Bei einer außerordentlichen Kündigung beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat.'''<br /> | ||
* '''Ausserordentliche Kündigung, Anlass Umzug und Beitragserhöhung'''<br /> | * '''Ausserordentliche Kündigung, Anlass Umzug und Beitragserhöhung'''<br /> | ||
Erfolgt ein Umzug und der neue Wohnort liegt in einer Tarifzone, die eine Beitragsanpassung erforderlich macht, so besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht, die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat.XXX?<br /> | Erfolgt ein Umzug und der neue Wohnort liegt in einer Tarifzone, die eine Beitragsanpassung erforderlich macht, so besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht, die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat.XXX?<br /> | ||
* '''Außerordentliche Kündigung, Anlass Schadenfall''' <br /> | * '''Außerordentliche Kündigung, Anlass Schadenfall''' <br /> | ||
Im Schadenfall kann der Versicherte von seinem ausserordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen (die Versicherungsgesellschaft ebenfalls!). Die Police kann mit einer '''Frist von 1 Monat nach der Mitteilung zur Leistung''' beendet werden. Achtung: Dem Versicherungsunternehmen steht bis zum Ablauf des Versicherungsjahres die volle Prämie zu! Also: Lieber doch zum Ende des Versicherungsjahres kündigen!<br /> | Im Schadenfall kann der Versicherte von seinem ausserordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen (die Versicherungsgesellschaft ebenfalls!). Die Police kann mit einer '''Frist von 1 Monat nach der Mitteilung zur Leistung''' beendet werden. Achtung: Dem Versicherungsunternehmen steht bis zum Ablauf des Versicherungsjahres die volle Prämie zu! Also: Lieber doch zum Ende des Versicherungsjahres kündigen!<br /> | ||
* '''Außerordentliche Kündigung, Anlass Risiko fällt weg'''<br /> | * '''Außerordentliche Kündigung, Anlass Risiko fällt weg'''<br /> | ||
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* '''Außerordentliche Kündigung, Doppelversicherung durch Heirat'''<br /> | * '''Außerordentliche Kündigung, Doppelversicherung durch Heirat'''<br /> | ||
Hat jeder der beiden Ehepartner eine eigene Hausratversicherung, kann häufig die jüngere der Policen ausserordentlich gekündigt werden.<br /> | Hat jeder der beiden Ehepartner eine eigene Hausratversicherung, kann häufig die jüngere der Policen ausserordentlich gekündigt werden.<br /> | ||