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Das Fahrrad gehört zu den mitversicherten Sachen des Haushalts sofern es am Versicherungsort in einem geschlossenem Raum steht. Die Kostenerstattung für das Fahrrad beträgt meist 5 bis 10 % der vereinbarten Hausratversicherungssumme und ist nach oben auf 2.000, 2.500 € maximiert. Die Maximierung ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Soll das Fahrrad höher versichert werden, ist dies meist optional gegen Mehrbeitrag möglich. | Das Fahrrad gehört zu den mitversicherten Sachen des Haushalts sofern es am Versicherungsort in einem geschlossenem Raum steht. Die Kostenerstattung für das Fahrrad beträgt meist 5 bis 10 % der vereinbarten Hausratversicherungssumme und ist nach oben auf 2.000, 2.500 € maximiert. Die Maximierung ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Soll das Fahrrad höher versichert werden, ist dies meist optional gegen Mehrbeitrag möglich. | ||
Eine weitere Möglichkeit das Fahrrad besser zu versichern, besteht in dem Abschluss einer separaten Fahrradversicherung.<br /> | Eine weitere Möglichkeit das Fahrrad besser zu versichern, besteht in dem Abschluss einer separaten Fahrradversicherung. Diese bietet einen wesentlich umfangreicheren Versicherungsschutz.<br /> | ||