Anonym

Subsidaritätsklausel: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
keine Bearbeitungszusammenfassung
(Die Seite wurde neu angelegt: „ Eine Subsidiaritätsklausel regelt, dass kein Anspruch auf Versicherungsleistung geltend gemacht werden kann, wenn das vom Schaden betroffene Interesse schon…“)
 
Zeile 1: Zeile 1:


Eine Subsidiaritätsklausel regelt, dass kein Anspruch auf Versicherungsleistung geltend gemacht werden kann, wenn das vom Schaden betroffene Interesse schon anderweitig versichert wurde.
Eine Subsidiaritätsklausel regelt, dass kein Anspruch auf Versicherungsleistung geltend gemacht werden kann, wenn das vom Schaden betroffene Interesse schon anderweitig versichert wurde.
Schlagwort: Elementarschaden, Elementarschäden, Unwetterversicherung, Sturmschäden
< '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' >    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherung allgemein | Alle Einträge zur '''Versicherung allgemein''' anzeigen]]    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü | zur '''Hauptseite''']]
<center>{{bimpimV02}}
-.-.-.-
[[Category:Versicherung Allgemein]][[Category:BIM]][[Category:PIM]]
45.224

Bearbeitungen