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Der Versicherer darf, wie auch der Versicherungsnehmer, den Vertrag kündigen. Der Versicherer muss nicht begründen, wieso er einen Vertrag kündigt. | Der Versicherer darf, wie auch der Versicherungsnehmer, den Vertrag kündigen. Der Versicherer muss nicht begründen, wieso er einen Vertrag kündigt. | ||
'''Ordentliche Kündigung:'''<br /> | * '''Ordentliche Kündigung:'''<br /> | ||
In der Regel beträgt die Laufzeit einer Rechtsschutzversicherung ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn keiner der Vertragspartner kündigt. Möchte die Versicherung die Rechtsschutzversicherungen beenden, muss sie dir spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit kündigen. | In der Regel beträgt die Laufzeit einer Rechtsschutzversicherung ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn keiner der Vertragspartner kündigt. Möchte die Versicherung die Rechtsschutzversicherungen beenden, muss sie dir spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit kündigen. | ||
'''Außerordentliche Kündigung''':<br /> | * '''Außerordentliche Kündigung''':<br /> | ||
Versicherer dürfen einem Kunden mitten in der Vertragslaufzeit kündigen. Die Voraussetzung ist, dass innerhalb eines Jahres die Kosten zweier Streitigkeiten zu begleichen sind. Die Kündigung muss spätestens einen Monat nach der zweiten Deckungszusage erfolgen. | Versicherer dürfen einem Kunden mitten in der Vertragslaufzeit kündigen. Die Voraussetzung ist, dass innerhalb eines Jahres die Kosten zweier Streitigkeiten zu begleichen sind. Die Kündigung muss spätestens einen Monat nach der zweiten Deckungszusage erfolgen. | ||
'''Fristlose Kündigung:'''<br /> | * '''Fristlose Kündigung:'''<br /> | ||
Wer Rechtsschutzversicherungsbeiträge nicht zahlt, muss mit einer Kündigung rechnen. Der Versicherer wird den Versicherungsnehmer schriftlich zur Zahlung aufgefordert haben. Zahlt der Versicherte bis zur Fristsetzung die rückständigen Beiträge nicht, ist der Versicherer zur Kündigung berechtigt. | Wer Rechtsschutzversicherungsbeiträge nicht zahlt, muss mit einer Kündigung rechnen. Der Versicherer wird den Versicherungsnehmer schriftlich zur Zahlung aufgefordert haben. Zahlt der Versicherte bis zur Fristsetzung die rückständigen Beiträge nicht, ist der Versicherer zur Kündigung berechtigt. |