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⚠️ '''Der Pflichtversicherte wie auch der freiwillig Versicherte in der GKV hat keinen 100%igen Schutz'''. Das GKV-Krankengeld beträgt höchstens 70 % des Bruttoeinkommens und maximal 90 % des Nettoeinkommens. Begrenzt wird es obendrein dadurch, dass das Einkommen nur bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt wird. Diese liegt mit ihrem Höchstsatz im Jahr {{#var:aktuelles_Jahr}} bei {{#var:1.2}} €, hieraus ermittelt sich dann der maximale Tagessatz von {{#var:3.7}} € brutto . Liegt der Verdienst des Versicherten über der Beitragsbemessungsgrenze, ist eine private Krankentaggeldzusatzversicherung unumgänglich. Die Versicherung eines Krankentagegeldes ist für den privat versicherten Angestellten Voraussetzung, um den Beitrags-Arbeitgeberzuschuss zu erhalten. Ohne Krankentagegeld auch kein Zuschuss. | ⚠️ '''Der Pflichtversicherte wie auch der freiwillig Versicherte in der GKV hat keinen 100%igen Schutz'''. Das GKV-Krankengeld beträgt höchstens 70 % des Bruttoeinkommens und maximal 90 % des Nettoeinkommens. Begrenzt wird es obendrein dadurch, dass das Einkommen nur bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt wird. Diese liegt mit ihrem Höchstsatz im Jahr {{#var:aktuelles_Jahr}} bei {{#var:1.2}} €, hieraus ermittelt sich dann der maximale Tagessatz von {{#var:3.7}} € brutto . Liegt der Verdienst des Versicherten über der Beitragsbemessungsgrenze, ist eine private Krankentaggeldzusatzversicherung unumgänglich. Die Versicherung eines Krankentagegeldes ist für den privat versicherten Angestellten Voraussetzung, um den Beitrags-Arbeitgeberzuschuss zu erhalten. Ohne Krankentagegeld auch kein Zuschuss des Arbeitgebers. | ||