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Krankenversicherung gesetzliche, beitragspflichtige Einnahmen: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied richtet sich nach dem Einkommen. Jedoch nicht alle Einkommensarten sind beitragspflichtig.
Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied richtet sich nach dem Einkommen. Jedoch nicht alle Einkommensarten sind beitragspflichtig.


Zum beitragspflichtigen Einkommen werden alle Einkommensarten gerechnet, die zum Lebensunterhalt verwendet werden können. Wie z.B.
Zum beitragspflichtigen Einkommen werden alle Einkommensarten gerechnet, die zum Lebensunterhalt verwendet werden können, wie z.B.


- Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit<br />
- Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit<br />
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'''Nicht beitragspflichtiges Einkommen'''
'''Nicht beitragspflichtige Einkommen'''<br />
 
Zum nicht beitragspflichtigen Einkommen zählen z.B.:


- Mutterschaftsgeld<br />
- Mutterschaftsgeld<br />
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