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Privathaftpflichtversicherung, Schnee / Glatteis: Unterschied zwischen den Versionen

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Hauseigentümer können diese Aufgaben auch auf den/die Mieter übertragen. Das gehört im Mietvertrag dann vereinbart.  
Hauseigentümer können diese Aufgaben auch auf den/die Mieter übertragen. Das gehört im Mietvertrag dann vereinbart.  
Der Hauseigentümer muß aber seiner Kontrollpflicht nachkommen und die übertragene Winterdienstarbeit auch kontrollieren. Dies wird häufig vernachlässigt. Dann ist der Hauseigentümer bei auftretenden Schäden zum Schadenersatz verpflichtet.<br />
Der Hauseigentümer muß aber seiner Kontrollpflicht nachkommen und die übertragene Winterdienstarbeit auch kontrollieren. Dies wird häufig vernachlässigt. Dann ist der Hauseigentümer bei auftretenden Schäden zum Schadenersatz verpflichtet.<br />


Schlagwort: Winterdienst, Wienterdienste<br />
Schlagwort: Winterdienst, Wienterdienste<br />


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