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Krankenversicherung gesetzliche, Krankenkassenwahlrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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Versicherte von den Innungskrankenkassen- und Betriebskrankenkassen haben ein gesondertes Wahlrecht.<br />
Versicherte von den Innungskrankenkassen- und Betriebskrankenkassen haben ein gesondertes Wahlrecht.<br />


* '''Kündigungsmöglichkeit'''<br /> XXX
* '''Kündigungsmöglichkeit'''<br />  
Das Kassenmitglied ist '''12 Monate an die Kasse gebunden'''., bis zum 31.12.2020 galt eine Bindefrist von 18 Monaten. Ein Kassenwechsel ist nach Ablauf dieser Zeit möglich. <br />
Das Kassenmitglied ist '''12 Monate an die Kasse gebunden''', bis zum 31.12.2020 galt eine Bindefrist von 18 Monaten. Ein Kassenwechsel ist nach Ablauf dieser Zeit möglich. <br />


Ein '''Sonderkündigungsrecht''' besteht bei der '''Einführung eines Zusatzbeitrages bzw. dessen Erhöhung'''.
Ein '''Sonderkündigungsrecht''' besteht bei der '''Einführung eines Zusatzbeitrages bzw. dessen Erhöhung'''.
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