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Die Privatrechtsschutzversicherung enthält i.d.R. lediglich eine erste anwaltliche Beratung in Sachen Erbrecht. | |||
Sollte ein Rechtsstreit zu befürchten sein sollte das Erbrecht umfassend versichert werden. | |||
Bei Versicherungsabschluss muss der Erblasser noch am Leben sein. | |||