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Subsidärshaftung: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine nachrangige Haftung wird als Subsidärhaftung bezeichnet.
Eine nachrangige Haftung wird als Subsidärhaftung bezeichnet.
Beispiel: Ein Dritter (außerhalb des Versicherungsvertrages) wird zur Kostenübernahme herangezogen.
Beispiel: Ein Dritter (außerhalb des Versicherungsvertrages) wird zur Kostenübernahme herangezogen.
Die Subsidärhaftung gilt immer dann, wenn ein Dritter anderes hierzu verpflichtet wurde.
Die Subsidärhaftung gilt immer dann, wenn ein Dritter hierzu verpflichtet wurde.




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