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Die Todesfallsumme der Unfallversicherung wird fällig, wenn die versicherte Person in Folge eines Unfalles verstirbt. Oftmals endet ein Unfall jedoch nicht sofort tödlich, sondern die versicherte – verunfallte – Person verstirbt einige Wochen oder Monate nach dem Unfallereignis. | Die Todesfallsumme der Unfallversicherung wird fällig, wenn die versicherte Person in Folge eines Unfalles verstirbt. Oftmals endet ein Unfall jedoch nicht sofort tödlich, sondern die versicherte – verunfallte – Person verstirbt einige Wochen oder Monate nach dem Unfallereignis. | ||
Bei der Wahl des Unfallversicherung ist hierbei wichtig, dass die Todelfallleistung auch noch durch den Versicherer geleistet wird, wenn die versicherte Person innerhalb von 12 Monaten nach dem Unfall und durch dessen Folgen verstirbt. Mittlerweile ist dieser Passus bei vielen Unfallversicherern standardmäßig im Versicherungsschutz beinhaltet. | Bei der Wahl des Unfallversicherung ist hierbei wichtig, dass die Todelfallleistung auch noch durch den Versicherer geleistet wird, wenn die versicherte Person innerhalb von 12 Monaten nach dem Unfall und durch dessen Folgen verstirbt. Mittlerweile ist dieser Passus bei vielen Unfallversicherern standardmäßig im Versicherungsschutz beinhaltet.<br /> | ||
Bei älteren Versicherungsverträgen sollte eine Überprüfung stattfinden. | |||
⚠️ Bei älteren Versicherungsverträgen sollte eine Überprüfung stattfinden. | |||