45.184
Bearbeitungen
Meier (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „ Eine nachrangige Haftung wird als Subsidärhaftung bezeichnet. Beispiel: Ein Dritter (außerhalb des Versicherungsvertrages) wird zur Kostenübernahme herange…“) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
(7 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Eine nachrangige Haftung wird als Subsidärhaftung bezeichnet. | Eine nachrangige Haftung wird als Subsidärhaftung bezeichnet.<br /> | ||
Beispiel: Ein Dritter (außerhalb des Versicherungsvertrages) wird zur Kostenübernahme herangezogen. | Beispiel: Ein Dritter (außerhalb des Versicherungsvertrages) wird zur Kostenübernahme herangezogen. | ||
Die Subsidärhaftung gilt immer dann, wenn ein Dritter zum Schadenersatz verpflichtet wurde. | Die Subsidärhaftung gilt immer dann, wenn ein Dritter zum Schadenersatz verpflichtet wurde. | ||
'''Siehe auch:'''<br /> | |||
[[Subsidaritätsklausel]] <br /> | |||
[[Informationssystem Versicherung allgemein |Alle Einträge zur '''Versicherung allgemein''' anzeigen]] [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü |zur '''Hauptseite''']] | |||
<center>{{BimpimV02}}</center> | |||
Zeile 19: | Zeile 48: | ||
.-.-.- | -.-.-.- | ||
[[Category:Versicherung_Allgemein]][[Category:BIM]][[Category:PIM]] |