45.224
Bearbeitungen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 6: | Zeile 6: | ||
Ist ein Risiko bei zwei Versicherern versichert, so haften beide Gesellschaften nach § 78 und § 421 BGB gesamtschuldnerisch. Beide Versicherer sind leistungspflichtig. Die Gesamtleistung ist auf die tatsächliche Schadenhöhe begrenzt. | Ist ein Risiko bei zwei Versicherern versichert, so haften beide Gesellschaften nach § 78 und § 421 BGB gesamtschuldnerisch. Beide Versicherer sind leistungspflichtig. Die Gesamtleistung ist auf die tatsächliche Schadenhöhe begrenzt. | ||
* '''Eheschließung''' und Doppelversicherung<br /> | |||
Diese Versicherungen können zusammenlegt oder als Partnertarif weitergeführt werden. | |||
- Hausratversicherung<br /> | |||
- Haftpflichtversicherung<br /> | |||
- Rechtsschutzversicherung<br /> | |||
- Auslandskrankenversicherung<br /> | |||
- Kfz-Versicherung<br /> | |||