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* '''Versicherbare Pferde'''<br /> | |||
Gesunde Pferde ab dem 4. Lebensmonat können versichert werden. Das Höchstalter für die Versicherbarkeit beträgt 11 Jahre. <br /> | |||
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- andauernde Zuchtunbrauchbarkeit - optional<br /> | - andauernde Zuchtunbrauchbarkeit - optional<br /> | ||
* '''Leistungshöhe'''<br /> | |||
Bei Pferden ab dem 9. Lebensjahr bis einschließlich 11. Lebensjahr sowie bei einer Versicherungssumme über 25.000 Euro beträgt die Leistung 70 % der vereinbarten Versicherungssumme. Ansonsten werden 80 % der vereinbarten Versicherungssumme im Schadensfall ausbezahlt. | |||
* '''Versicherungssumme'''<br /> | * '''Versicherungssumme'''<br /> | ||
Die Versicherungssumme der Pferdelebensversicherung sollte dem Wert des Pferdes entsprechen. Des weiteren ist die Versicherungssumme abhängig vom | |||
- Alter des Pferdes<br /> | |||
- Abstammung des Pferdes<br /> | |||
- Ausbildung des Pferdes<br /> | |||
- Erfolge des Pferdes<br /> | |||
Der Versicherer kann die Versicherungssumme mit einer einseitigen Erklärung herabsetzen, wenn diese nachweislich zu hoch angesetzt wurde. Als Richtwert der Versicherungssumme wird der Ankaufswert des Pferdes angesetzt. | |||
8. Leistungen der Pferdelebensversicherung | |||