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Veranstaltungsversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Selbstverständlich haften auch die Veranstalter einer privaten Feier, nach dem BGB § 833, für Schäden die Dritten zugefügt werden. Die Privathaftpflichtversicherung reicht nicht aus. Je mehr Gäste, um so größer auch das Risiko.
Selbstverständlich haften auch die Veranstalter einer privaten Feier, nach dem BGB § 833, für Schäden die Dritten zugefügt werden. Die Privathaftpflichtversicherung reicht nicht aus. Je mehr Gäste, um so größer auch das Risiko.


* '''versicherte Schäden'''<br />
Mit der Veranstalterhaftpflicht sorgt der Versicherungsnehmer gegen Schadenersatzforderungen


Mit der Veranstalterhaftpflicht sichern sich Versicherungsnehmer gegen Schadensersatzforderungen Dritter ab.
- Personenschäden<br />
- Sachschäden <br />
- Vermögensfolgeschäden<br />
   




Personenschäden als auch Sach- und Vermögensfolgeschäden. Ein passiver Rechtsschutz ist im Versicherungsumfang enthalten.
 
Ein passiver Rechtsschutz ist im Versicherungsumfang enthalten.


* '''Private Veranstaltungen'''<br />
* '''Private Veranstaltungen'''<br />


- Taufe<br />
- Taufe,<br />
- Kommuniom<br />
- Kommuniom,<br />
- Konfirmation<br />
- Konfirmation,<br />
- Geburtstagsfeier<br />
- Geburtstag<br />
- Polterabend<br />
- Polterabend,<br />
- Hochzeit<br />
- Hochzeit,<br />
- Jubiläum<br />
- Jubiläum,<br />
- Richtfest<br />
- Richtfest,<br />
- Abi-Feier<br />
- Abitur,<br />
- Examen<br />
- Party<br />
- Party<br />
- und weitere<br />
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